Ablauf

Wenn Sie sich von meinem Angebot angesprochen und sich nun bereit fühlen, mit therapeutischer Unterstützung sich Ihren persönlichen Anliegen zu widmen, dann können Sie mich sehr gerne kontaktieren.

Die Psychotherapie findet regelmäßig in Einzelsitzungen statt und dauert ca. 50 Minuten. Bei Bedarf können wir auch zu einzelnen Terminen einen nahen Angehörigen mit hinzu bitten. Meine Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d.h. ich reserviere im Therapiezeitraum die erforderlichen Therapiestunden. Diese finden zu mit Ihnen fest vereinbarten Zeiten statt. Ich bitte Sie daher, rechtzeitig (mind. 24 Std. vorher) abzusagen, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Unser persönliches Erstgespräch findet im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt und Sie haben Zeit und Raum, ihre persönliche Situation und Ihr Anliegen zu schildern. Hierbei können Sie sich selbstverständlich auf meine Schweigepflicht und Integrität verlassen.

Gemeinsam klären wir nach einer orientierenden diagnostischen Einordnung, ob bei Ihrer Problemkonstellation eine Psychotherapie sinnvoll erscheint oder Sie eine andere Form der Unterstützung brauchen. Dafür haben wir insgesamt max. 3 Sitzungen Zeit.

Sollte sich aus der Sprechstunde ergeben, dass eine schnelle Behandlung für eine erste Stabilisierung notwendig ist, kann eine sogenannte Akuttherapie (max. 12 Stunden) zeitnah und in möglichst kurzen Abständen begonnen werden.

„Zwei Dinge verleihen der Seele am meisten Kraft: Vertrauen auf die Wahrheit und Vertrauen auf sich selbst.“

Seneca

Wenn sich in den ersten Sitzungen herausstellen sollte, dass bei Ihnen die Einleitung einer Psychotherapie angezeigt wäre, erfolgen 2-4 weitere Termine im Rahmen der sogenannten Probatorik, die einer genaueren Diagnostik und vor allem der gemeinsamen Prüfung dienen soll, in wieweit bereits eine vertrauensvolle tragfähige Arbeitsbeziehung aufgebaut werden konnte, welche eine wesentliche Grundbedingung für das Gelingen einer Psychotherapie ist.


Für die Beantragung einer Psychotherapie ist zudem die Einschätzung Ihrer/s Ärztin / Arztes notwendig, ob es aus deren / dessen fachlicher Sicht etwas gegen eine Therapie spricht und ob eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist.

Die Kurzzeittherapie umfasst max. 2x 12 Stunden. Anschließend kann bei entsprechender fachlicher Indikation eine Umwandlung in eine Langzeittherapie (+ 36 Stunden) und auch eine Fortführung dieser für weitere 20 Stunden beantragt werden.