Es besteht bundeseinheitlich eine Krankenversicherungspflicht. Für die Abrechnung wird wie bei den Ärzten die Gesundheitskarte benötigt. Bei Änderungen jeglicher Art während der Therapie nehmen Sie bitte eigenständig Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, damit die weitere Kostenübernahme beantragt werden kann.
„Fortschritt besteht wesentlich darin, fortschreiten zu wollen.“
Seneca
Gesetzliche Krankenversicherung:
Diese übernimmt in der Regel anstandslos die Kosten, sofern eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt.
Polizei, Berufsgenossenschaft, Bundeswehr: Wie bei der GKV werden hier die Kosten in der Regel übernommen.
Private Krankenversicherung sowie Beihilfe:
Hier hängt die Kostenerstattung von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie im Vorfeld die Bedingungen Ihrer Versicherung. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. Das Honorar ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.
Sie als PatientIn sind hierbei mein/e Rechnungsempfänger/in.
Selbstzahler:
Hier gilt ebenso die GOP als Abrechungsgrundlage.